Cartoon-Handwerker mit Schutzschild gegen Cyberangriffe – Symbolbild für NIS2 und IT-Sicherheit im Handwerk

NIS2 einfach erklärt – Was Handwerks- und Mittelstandsunternehmen jetzt wissen müssen

NIS2 einfach erklärt – was Handwerks- und Mittelstandsunternehmen jetzt wissen müssen

Neue EU-Richtlinie, neue Unsicherheit:
Schon bald tritt die NIS2-Richtlinie in Kraft – und betrifft deutlich mehr Unternehmen, als viele denken. Was bisher nur für große Konzerne und kritische Infrastrukturen galt, wird jetzt auch für viele Handwerks- und Mittelstandsbetriebe relevant. Aber was genau steckt dahinter – und was bedeutet das für Ihren Betrieb?

Was ist NIS2 überhaupt?

Die NIS2-Richtlinie („Network and Information Security Directive“) ist eine EU-weite Vorgabe, die dafür sorgt, dass Unternehmen ihre IT-Systeme besser schützen und Cyberangriffe schneller erkennen und melden.

Sie ersetzt die bisherige NIS1-Richtlinie von 2016 und soll das Cybersicherheitsniveau in der EU vereinheitlichen. Deutschland muss diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen – ab dann gilt sie verbindlich.

Wer ist von NIS2 betroffen?

Und jetzt wird’s spannend: Nicht nur Energieversorger oder große IT-Unternehmen fallen unter NIS2 – sondern auch mittelständische Betriebe, Zulieferer, Dienstleister und teilweise Handwerksunternehmen, die in kritischen Lieferketten tätig sind.

Besonders betroffen sind:

  • Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder
  • über 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder
  • die Teil einer größeren Lieferkette sind (z. B. Zulieferer für Energie, Bau, öffentliche Hand, IT oder Gesundheit)

Beispiel:
Ein Elektrounternehmen, das für Stadtwerke oder Krankenhäuser arbeitet oder ein Maschinenbauer, der Komponenten für größere Produktionsanlagen liefert. Beide sind mittelbar NIS2-pflichtig.

Welche Pflichten kommen mit NIS2?

Die Richtlinie verlangt, dass betroffene Unternehmen nachweislich Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, ähnlich wie bei einem Datenschutzkonzept nach DSGVO, nur mit Fokus auf IT-Sicherheit.

Die wichtigsten Anforderungen:

  1. Risikomanagement:
    Unternehmen müssen ihre IT-Risiken regelmäßig bewerten und Maßnahmen dokumentieren.
  2. Technische und organisatorische Maßnahmen:
    u. a. Zugriffsschutz, Backup, Notfallplanung, Lieferantenprüfung.
  3. Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen:
    Innerhalb von 24 Stunden nach einem Vorfall muss eine erste Meldung erfolgen.
  4. Schulung und Sensibilisierung:
    Alle Mitarbeitenden sollen Sicherheitsbewusstsein entwickeln.
  5. Verantwortlichkeiten:
    Geschäftsführung trägt ausdrücklich die Verantwortung – und kann bei Verstößen haftbar gemacht werden.

Was bedeutet das konkret für Handwerksbetriebe und Mittelstand?

Viele kleine und mittlere Betriebe fragen sich: „Wir sind doch gar kein Großkonzern – betrifft uns das wirklich?“

➡️ Die Antwort: Ja – indirekt, aber spürbar.

Selbst wenn ein Betrieb nicht direkt unter NIS2 fällt, wird er künftig häufiger von Auftraggebern oder Kunden nach einem Sicherheitsnachweis gefragt. Denn größere Unternehmen müssen zeigen, dass auch ihre Partner sicher und verlässlich arbeiten.

Das bedeutet:

  • Ohne nachweisbares Sicherheitskonzept drohen Auftragsverluste.
  • Förderprogramme (z. B. Go-digital, BAFA) werden stärker an IT-Sicherheitsstandards gekoppelt.
  • Die Verantwortung der Geschäftsführung steigt.

So können Sie sich jetzt vorbereiten

Es geht nicht darum, sofort ein komplexes Managementsystem einzuführen.
Wichtig ist, die Grundlagen zu schaffen. Und das geht auch einfach und praxisnah:

  • IT-Sicherheitskonzept erstellen (Basismaßnahmen definieren)
  • Zugänge & Passwörter prüfen
  • Regelmäßige Datensicherung einführen
  • Mitarbeitende schulen
  • Notfallplan festlegen (z. B. für Cyberangriffe oder Datenverlust)

Tipp: Mit dem CyberRisikoCheck starten

Ich empfehle mittelständischen Betrieben, den CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 durchzuführen. Er ist speziell für KMU entwickelt und deckt bereits einige Bereiche ab, die auch für die NIS2-Umsetzung relevant sind. Verständlich, bezahlbar und praxisnah.

Mit dem Check erkennen Sie schnell, wo Ihr Betrieb steht, welche Lücken es gibt und welche Maßnahmen wirklich Sinn machen.

Fazit

NIS2 ist kein Schreckgespenst, sondern eine Chance: Wer sich frühzeitig mit IT-Sicherheit beschäftigt, hat nicht nur gesetzlich alles im Griff – sondern schützt seinen Betrieb, seine Daten und seine Kundschaft langfristig.

Ihr nächster Schritt

Kostenloser Erstcheck: Erfahren Sie, wie sicher Ihr Betrieb wirklich ist – und ob NIS2 für Sie relevant wird.

  • kurze Standortbestimmung – ohne Techniksprech
  • sofort umsetzbare Empfehlungen
  • auf Wunsch: Angebot für den CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076

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